Neue Absetzfristen für essbares Gewebe und Milch bei Rindern, Schweinen und Schafen
Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde die Arzneimittelinformation in folgenden Punkten angepasst:

Neue Absetzfristen/Wartezeiten:

  • Rinder: essbare Gewebe: 39 Tage; Milch: 108 Stunden (4.5 Tage)
  • Schweine: essbare Gewebe: 42 Tage
  • Schafe: essbare Gewebe: 29 Tage; Milch: Nicht bei laktierenden Schafen anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.

Neu sind maximal zu verabreichende Injektionsvolumina zu beachten.

Rindern, Schafen und Schweinen dürfen die betroffenen Präparate nur (noch) intramuskulär appliziert werden.

Die Texte der Arzneimittelinformation werden mit einer Umsetzungsfrist angepasst. Auch wenn es noch einige Zeit dauern wird, bis die neu gekennzeichnete Ware den Markt erreicht, müssen Anwender bereits heute die angepassten Absetzfristen/Wartezeiten für essbares Gewebe und Milch beachten.

13.07.2021, HPC Swissmedic
https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/tierarzneimittel/market-surveillance/dhpc-veterinary-medicines/hpc-betamox-la-duphamox-la-longamox.html